Dr. Ralph Bartmuß

Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Dr. Ralph Bartmuß wurde 1966 in Halle/Saale geboren. Er studierte Rechtswissenschaften sowie Mittlere und Neuere Geschichte in Halle/Saale und Berlin. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1995 in Sachsen-Anhalt, das zweite 1997 in Sachsen ab.

Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Roland Donath, M.C.J. (Austin), an der Universität Halle und als Rechtsanwalt in einer überregionalen Sozietät begann er 1998 als Rechtsanwalt in der Steuerabteilung von Arthur Andersen in Dresden. 2002 wechselte er zu Ernst & Young, wo er zunächst im Rahmen der Gestaltungsberatung tätig war. In der Folge verantwortete er dort bis 2010 das Geschäftsfeld der Besteuerung der öffentlichen Hand und der gemeinnützigen Körperschaften in Sachsen und Thüringen sowie das Geschäftsfeld der Besteuerung von Krankenhäusern national.

Mit einer Arbeit zum Versicherungsvertragsrecht bei Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski promovierte Dr. Ralph Bartmuß im Jahr 2000 an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.

2004 wurde er zum Steuerberater bestellt. Seit Juli 2010 ist er Partner der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft.

Beratungsschwerpunkte

Rechtliche und steuerrechtliche Beratung von Unternehmen der öffentlichen Hand (Public Sector) sowie von gemeinnützigen Körperschaften (NPO), insbesondere von Unternehmen der Gesundheitswirtschaft, Versorgungs-, Entsorgungs- sowie Verkehrsunternehmen, Universitäten, Hochschulen, Schulen und Kommunen in allen laufenden steuerlichen Fragen, bei Außenprüfungen sowie Unternehmensakquisen und Umstrukturierungen

Lehrtätigkeiten

Dr. Bartmuß war 2009 und 2010 Gastdozent an der Bundesfinanzakademie für das Gebiet der Besteuerung der Öffentlichen Hand. 2014 nahm er einen Lehrauftrag für Steuerrecht im Rahmen des MBA-Studienganges Health Care Management an der Universität Bayreuth wahr. Seit 2021 hat er einen Lehrauftrag zum Gemeinnützigkeitsrecht an der DIU Dresden International University.

Engagement und Mitgliedschaften

Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung, Leipzig (Vorstand)
Chinesischer Pavillon zu Dresden e. V. (Vorstand, Schatzmeister)

Herausgebertätigkeit & Publikationen

Dr. Ralph Bartmuß ist seit 2010 Mitherausgeber der im NOMOS-Verlag erscheinenden ZStV Zeitschrift für Stiftungs- und Vereinswesen. Daneben ist er Mitautor von Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, 3. Auflage, 2023, sowie Autor und Mitautor einer Vielzahl von wissenschaftlichen Aufsätzen und Urteilsanmerkungen im Versicherungsvertrags- und Steuerrecht.

Privat

ist Dr. Ralph Bartmuß Vater von vier Kindern. Neben Windsurfen, Alpinski, Laufen und Radfahren gehören vielfältigste Konzertbesuche zu seinen Vorlieben in der Freizeit.

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    Kontakt

    eureos gmbh
    steuerberatungsgesellschaft
    rechtsanwaltsgesellschaft

    Kramergasse 4
    01067 Dresden

    Telefon: +49 (0) 351 4976 1501
    Telefax: +49 (0) 351 4976 1599

    Börnichsgasse 2 a
    09111 Chemnitz

    Telefon: +49 (0) 371 4330 6500
    Telefax: +49 (0) 371 4330 6565

    r.bartmuss@eureos.de

    Newsbeiträge von Dr. Ralph Bartmuß

    FG Sachsen-Anhalt: Auch ein nur vorübergehender Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung kann zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit und Steuernachzahlungen führen

    Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat die Relevanz der satzungsmäßigen Vermögensbindung (formelle Gemeinnützigkeit) betont: Auch wenn die Satzung einer steuerbegünstigten Körperschaft dieser nur vorübergehend und gar versehentlich nicht entspricht, droht eine rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit, verbunden mit u. U. hohen Steuernachzahlungen.

    28.11.2023

    Stiftungs- und Verbandsrecht

    Erneute Mitarbeit von RAin Dr. Almuth Werner und RA/StB Dr. Ralph Bartmuß: 3. Auflage des Kommentars „Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht“ erscheint im Nomos-Verlag

    Im Oktober 2023 veröffentlichte der Nomos-Verlag in Kooperation mit dem IDW Verlag die nunmehr dritte Auflage des Kommentars, der sich als einziger Kommentar ausführlich und ausschließlich dem Steuerrecht gemeinnütziger Körperschaften widmet.

    25.10.2023

    eureos unternimmt kulturelle und kulinarische Reise in das Saale-Unstrut Gebiet

    Unser diesjähriger Betriebsausflug führte die eureos-Mitarbeiter nach Sachsen-Anhalt.

    28.08.2023

    eureos erneut von FOCUS Money als „Platzhirsch“ ausgezeichnet

    In der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins FOCUS Money wird eureos wieder als TOP Steuerberater 2023 für die „umfassende Beratung auf höchstem Niveau“ von Konzernen, mittelständischen Unternehmen und Privatpersonen ausgezeichnet.

    09.06.2023

    eureos goes Discobowling

    Beim Teamevent unserer Dresdener Niederlassung tauschten wir unsere gewohnten Kanzleitools gegen Bowling-Kugeln ein. Treffsichere Präzision war dennoch wichtig.

    23.05.2023

    Umsatzbesteuerung der Abwasser- und Abfallentsorgung und steuerliche Folgen aus dem Zusammenschluss mehrerer juristischer Person des öffentlichen Rechts zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung (GbR)

    Die Freude über den am 22. Juni 2017 von den Finanzministern der Bundesländer erfolgten Beschluss, dass auch nach der Neuregelung-§ 2b UStG auf Entgelte für Abwasser und Abfall keine Umsatzsteuer erhoben wird, wird durch das fast zeitgleich ergangene Schreiben vom 21. Juni 2017 des BMF in gewisser Hinsicht überschattet.

    08.08.2017

    Grundwasserentnahmeentgelte unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG

    Das nunmehr veröffentlichte Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 14. Februar 2017 (6 K 6104/15) wird viele Wasserversorger in Deutschland erfreuen. Das FG Berlin-Brandenburg widerspricht der Rechtsansicht des Finanzamtes, das die Grundwasserentnahmeentgelte bisher als Konzession i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG einstufte und folglich von einer Hinzurechnung für gewerbesteuerliche Zwecke ausging. Die Entscheidung hat große Bedeutung, da Grundwasserentnahmeentgelte fast flächendeckend erhoben werden und das FG darüber hinaus festgestellt hat, dass die zur Erfüllung von Pflichtaufgaben im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge notwendigen Befugnisse keine Immaterialgüterrechte i.S.v. § 8 Nr. 1 Buchts. f GewStG darstellen. Wir verweisen hierzu auf unseren kritischen Newsbeitrag vom 3. August 2016.

    09.05.2017

    Unterliegen jetzt auch Wasserentnahmeentgelte der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung?

    Die Diskussionen um Sachverhalte, die einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStG unterliegen sollen, nimmt kein Ende. Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass der Aufwand für geleistete Wasserentnahmeentgelte bei den Wasserversorgern unter die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG fällt und folglich mit 6,25% des Aufwandes (= 25% auf 25%) den Gewerbeertrag erhöht.

    03.08.2016

    Umsatzsteuerpflicht eines weitergeleiteten öffentlichen Zuschusses

    Das Sächsische Finanzgericht hatte kürzlich wieder über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung eines weitergeleiteten öffentlichen Zuschusses zu urteilen.

    09.12.2014

    Finanzverwaltung bestätigt Anerkennung von Rückstellungen für Kostenüberdeckungen in der Steuerbilanz

    Am 22. November 2013 hob das Bundesministerium der Finanzen das BMF-Schreiben vom 28. November 2011 zu den Grundsätzen zur steuerlichen Anerkennung von Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen auf. Danach sollten sog. Verrechnungsverpflichtungen in der Steuerbilanz als nicht zu berücksichtigende schwebende Geschäfte behandelt werden. Basierend darauf wurden seitens der Finanzverwaltung bisher die Bildung der Rückstellungen für Kostenüberdeckung bei Wasser- und Abwasserentsorgern sowie die Bildung der Rückstellungen für Mehrerlösabschöpfung sowie für periodenübergreifende Saldierung bei Energieversorgern in der Steuerbilanz dem Grunde nach versagt.

    12.12.2013

    Veranstaltungen mit Dr. Ralph Bartmuß

    14.03.2024
    12:00 - 14:00
    13. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Roland Warner (eins energie in sachsen)

    Energiewende in Südwestsachsen – Visionen für eine klimaneutrale Zukunft

    Chemnitz
    28.09.2023
    12:00 - 14:00
    12. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Max Jankowsky (Industrie- und Handelskammer Chemnitz)

    Engagement bis die Funken sprühen – Visionen eines sächsischen Unternehmers und IHK-Präsidenten

    Chemnitz
    06.10.2020
    10:00 - 11:30
    Online-Seminar: Homeoffice vs. Datenschutz

    Der Weg zur datenschutz-konformen Arbeitsplatzflexibilität

    Online
    24.06.2021
    10:00 - 11:30
    eureos Online-Seminar: Gemeinsame Berufungen

    Berufungsmodelle zur Vernetzung der universitären und außeruniversitären Forschung aus dem Blickwinkel des § 2b UStG

    Online
    15.07.2021
    12:00 - 14:00
    Chemnitz
    06.10.2021
    12:00 - 14:00
    6. Chemnitz im Dialog – Mittagstalk mit Dr. Mario Geißler (Q-HUB Chemnitz)

    Chemnitz als Zukunftsstadt – „The future is ageless“

    Chemnitz
    25.03.2021
    12:00 - 13:30
    4. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Sven Schulze (Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz)

    Wirtschaftliche Chancen einer erfolgreichen Kulturhauptstadt

    Chemnitz
    22.06.2023
    12:00 - 14:00
    11. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Sven Hertwig (exclusiv events Chemnitz)

    Die Belebung der Chemnitzer Innenstadt - schon viel getan oder noch viel zu tun?

    Chemnitz
    10.03.2022
    15:00 - 18:00
    eureos Online-Seminar: Die Reform des Stiftungsrechts

    Überblick und aktueller Handlungsbedarf

    Online
    03.03.2022
    15:00 - 18:00
    eureos-Seminar: Die Reform des Stiftungsrechts

    Überblick und aktueller Handlungsbedarf

    Erfurt
    01.03.2023
    10:00 - 11:00
    IT-gestützte Einführung eines Tax Compliance Management Systems für Hochschulen und Kommunen

    Praktische Umsetzung mittels 7-Punkte-Projektplan und IT-gestützter Organisation

    Online
    28.04.2022
    18:30 - 22:00
    Empfang anlässlich des fünfjährigen Bestehens unserer Niederlassung in Magdeburg

    Zum fünfjährigen Bestehen unserer Niederlassung in Magdeburg sowie zur Einweihung unserer erweiterten Büroflächen luden wir Sie herzlich ein.

    Magdeburg
    05.05.2022
    12:00 - 14:00
    7. Chemnitz im Dialog – Mittagstalk mit Steffen Herhold (NINERS Chemnitz)

    Wie die NINERS Chemnitz für einen Aufschwung Ost sorgen

    Chemnitz
    05.07.2022
    12:00 - 14:00
    8. Chemnitz im Dialog – Mittagstalk mit Dr. Martin Böhringer (Staffbase GmbH)

    Von Chemnitz in die Welt – Vom Start-Up zum internationalen Unternehmen

    Chemnitz
    13.10.2022
    12:00 - 14:00
    Chemnitz
    05.12.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Erfurt)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt
    30.11.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Leipzig)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt
    24.11.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Dresden)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt
    22.11.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Magdeburg)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt
    15.11.2022
    09:00 - 13:30
    eureos-Forum: Perspektiven 2023 (Chemnitz)

    Veranstaltung zum Jahresende 2022

    Chemnitz Dresden Magdeburg Leipzig Erfurt
    23.03.2023
    12:00 - 14:00
    10. Chemnitz im Dialog - Mittagstalk mit Sylvia Pfefferkorn (Wirtschaft für ein weltoffenes Sachsen e. V.)

    Welcome to Saxony – Neue Wege zum Finden und Binden von Fachkräften

    Chemnitz

    Veröffentlichungen von Dr. Ralph Bartmuß

    2021, Dr. Ralph Bartmuß, Dr. Almuth Werner, Wirtschaftliche Betätigung, Fehlkalkulation und Verlustausgleich bei gemeinnützigen Organisationen, DB 2021, 2583 ff.
    2021, Dr. Ralph Bartmuß, Besteuerung im Krankenhaus, 2. Auflage, Springer Gabler, Wiesbaden 2021
    2020, Dr. Ralph Bartmuß, Dr. Almuth Werner, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, 2. Aufl. 2020, NOMOS Baden-Baden. Kapitel „Gemeinnützige Rechtsformen“: A. Verein. B. Stiftungen, sowie Kommentierung der §§ 60, 63 AO
    2019, Dr. Ralph Bartmuß, Dr. Almuth Werner, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Kapitel: Stiftung; Verein;, Kommentierung §§ 60,63 AO, NOMOS, 2. Auflage
    2013, Dr. Ralph Bartmuß, Zur steuerlichen Behandlung von Vereinsbeiträgen - Zivilrechtlicher Rahmen und ertragsteuerliche Folgen; ZStV 2013, Heft 1, zusammen mit Alexandra Pauls
    2013, Dr. Ralph Bartmuß, Zur steuerlichen Behandlung von Vereinsbeiträgen - Zivilrechtlicher Rahmen und ertragsteuerliche Folgen; ZStV 2013, Heft 1, zusammen mit Alexandra Pauls
    2013, Dr. Ralph Bartmuß, Zur steuerlichen Behandlung von Vereinsbeiträgen (Teil 2) - Zivilrechtlicher Rahmen und ertragsteuerliche Folgen; ZStV 2013, Heft 2, zusammen mit Alexandra Pauls
    2013, Dr. Ralph Bartmuß, Zur steuerlichen Behandlung von Vereinsbeiträgen (Teil 3) - Umsatzsteuerliche Folgen; ZStV 2013, Heft 4, zusammen mit Alexandra Pauls
    2012, Dr. Ralph Bartmuß, Steigende Wasserpreise durch Gewerbesteuer; Themen-Magazin 04-2012, zusammen mit Sindy Krumbholz
    2010, Dr. Ralph Bartmuß, Aufgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbotes bei gemischt beruflich und privat veranlassten (Reise-)Aufwendungen durch den Großen Senat des BFH; NJ 2010, 218
    2010, Dr. Ralph Bartmuß, Aufteilung in einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohn und nicht einkommensteuerpflichtige Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse bei einheitlichen Sachzuwendungen?; NJ 2010, 395
    2010, Dr. Ralph Bartmuß, Ist vieles, aber zu wenig in Bewegung im Gemeinnützigkeitsrecht?; ZStV 2010, I
    2010, Dr. Ralph Bartmuß, Zur Gemeinnützigkeit von Forschungsvereinen; ZStV 2010, 111
    2009, Dr. Ralph Bartmuß, Keine Jahreswagenbesteuerung allein auf der Grundlage der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers; NJ 2009, 483
    2008, Dr. Ralph Bartmuß, Besteuerung im Krankenhaus, Stuttgart 2008
    2007, Dr. Ralph Bartmuß, Wann sind Medizinische Versorgungszentren gemeinnützig?; DB 2007, 706 ff.
    2004, Dr. Ralph Bartmuß, Die Insolvenz des Erwerbers als Nachbesteuerungsgrund i. S. von § 13a Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ErbStG; BB 2004, 1533 ff.
    2001, Dr. Ralph Bartmuß, Die inkongruente Gewinnausschüttung nach dem BMF-Erlass vom 7.12.2000; BB 2001, 1329 ff.
    2001, Dr. Ralph Bartmuß, Lückenfüllung im Versicherungsvertrag; Baden-Baden 2001
    2000, Dr. Ralph Bartmuß, AVB-Anpassung durch Bedingungsanpassungsklauseln und Bedingungstreuhänder; VuR 2000, 299 ff.