Hochschulmedizin

Ob Fixkostendegressionsabschläge, unzureichende investive Landesmittel nach dem Ende des HBFG, steigende MDK-Prüfquoten oder der „Kampf“ um die Ausgestaltung der verschiedenen Trennungsrechnungen gegenüber Land und Universität, gleichgültig ob Kooperations- oder Integrationsmodell, die Hochschulmedizin ist als „Großkrankenhaus“ und „lehrender Großforschungsbetrieb“ stets mit besonderen Herausforderungen konfrontiert.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Exemplarisch bündelt sich dies im Begriff der Extremkostenfälle, der langjährigen Forderung nach einem (europaüblichen) Systemkostenzuschlag zur Finanzierung der Universitätsklinika sowie der ständig in Frage stehenden umsatzsteuerlichen Behandlung der Kooperation von Universitätsklinikum und Universität. Im klassischen Spannungsfeld der kommunizierenden Röhren zwischen Klinikum, medizinischem Fachbereich, Universität und Trägerministerien begleiten wir Sie als neutraler Dritter mit unseren Erfahrungen bei der Verhandlung mit den verschiedenen Akteuren sowie der Erarbeitung sachgerechter Lösungen und stehen Ihnen dazu auch über die „klassische“ Abschlussprüfung hinaus als Ansprechpartner für steuerliche und rechtliche Fragen zur Verfügung. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen ähneln mögen, so kann dies letztlich jeweils nur standortindividuell erfolgen. Hochschulmedizin bedeutet für uns daher mehr als das Prüfen von Überliegern, Sonderposten und Erlösausgleich.

Unsere Leistungen für Sie

  • klassische Abschlussprüfungen nach Landeshochschul- und Krankenhausrecht sowie abschlussbasierte Bescheinigung gegenüber den Krankenkassen
  • Prüfung landesrechtlicher und beihilferechtlicher Trennungsrechnungen
  • Ermittlung von Ambulanzdefiziten
  • Bestimmung von Grundausstattungen gem. standortindividueller Studienordnung
  • Ermittlung unentgeltlicher Leistungen an „Fremdministerien“ außerhalb von Forschung und Lehre
  • Modelle zur Abbildung der ambulanten Mitbenutzung
  • Beurteilung und Einführung von Risikomanagementsystemen mit und ohne den Fachbereich Medizin
  • Vertretung gegenüber Aufsichts- und Planungsbehörden sowie Krankenkassen
  • steuerliche und rechtliche Beratung

Wir beraten persönlich

Ihr Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Hochschulmedizin

Achim Jäkel
Achim Jäkel

Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Dr. Frank Juckel
Dr. Frank Juckel

Partner, Wirtschaftsprüfer

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    Fachnews

    Neuausrichtung beim Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

    Ein Vorsteuerabzug bei Kurgemeinden ist wieder möglich. Hierzu hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Entscheidungen geäußert.

    25. April 2024

    OLG Düsseldorf zu den Voraussetzungen für die Eintragung einer Verschmelzung im Handelsregister

    Umwandlungsrechtliche Vorgänge folgen strengen Formalien, die durch das UmwG vorgeschrieben sind. Eine der Voraussetzungen ist die Eintragung der Umwandlung im Handelsregister. Zu den Voraussetzungen für die Eintragung einer Verschmelzung hat sich nun das OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) mit Beschluss vom 12. Januar 2024 (Az. 3 Wx 181/23) geäußert und festgestellt, dass die Eintragung einer Verschmelzung nur dann erfolgen darf, wenn zum Zeitpunkt der Handelsregisteranmeldung bereits eine Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers vorliegt.

    25. April 2024

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