Internationale Wirtschaft

Geschäftsbeziehungen zum Ausland sind nicht nur ein Muss für international operierende Konzerne, sondern stehen auch weit oben auf der Agenda mittelständisch geprägter Unternehmen mit Auslandsaktivitäten, Beteiligungsgesellschaften im Ausland oder ausländischen Gesellschaftern. Hierbei ist es für die Unternehmen essentiell, flexibel im internationalen Umfeld zu agieren und rechtliche und steuerliche Risiken zu erkennen und zu beherrschen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir verfügen über die Expertise und Erfahrung, Unternehmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu beraten. Dabei koordinieren wir Beratungsaufträge mit Auslandsbezug, im Bedarfsfall mit ausgewählten Partnern unseres internationalen Netzwerkes. Egal, ob Sie als Tochtergesellschaft einer ausländischen Konzernstruktur Verrechnungspreisprobleme zu lösen haben oder selbst Ihre Liefer- und Leistungsbeziehungen zu ausländischen Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder Kunden organisieren – wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Leistungen für Sie

  • gutachterliche Stellungnahmen und Gestaltungsberatung zu rechtlichen und steuerlichen Fragen mit Auslandsbezug
  • Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach internationalen Standards
  • internationale Vertragsgestaltung (Konzernumlagen, Lieferungen und Leistungen, Finanzierung)
  • Gestaltung von Verrechnungspreisen, Verrechnungspreisdokumentationen, Betreuung von Auslandsbetriebsprüfungen
  • Arbeitnehmerentsendung, arbeits- und sozialrechtliche Fragen, Besteuerung von Expatriates
  • Besteuerung von Betriebsstätten
  • Steuerfreistellung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen

Referenzen

Zahlreiche international tätige Unternehmen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Internationale Wirtschaft

Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV a. F. – Konsequenzen für die Vergabe von Planungsleistungen?

    Seit dem 17. August 2023 sind die bisherigen Regelungen des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die gleichlautenden Vorschriften in der SektVO und VSVgV ersatzlos gestrichen worden. Die Gesetzesänderungen wurden kontrovers diskutiert. Das bisherige „Planerprivileg“ gestattete, dass bei der Auftragswertermittlung nicht die Werte aller Einzelleistungen addiert werden müssen, sondern nur die Werte der „gleichartigen“ Planungsleistungen.

    25. März 2024

    Das Warten hat ein Ende: Das Wachstumschancengesetz kommt

    Nach langem Für und Wider, dem Einsatz eines Vermittlungsausschusses und vielen Diskussionen ist nun der Weg frei für die Umsetzung des Wachstumschancengesetzes. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf in seiner Sitzung am 22. März 2024 zugestimmt.

    25. März 2024

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden