Internetwirtschaft

Die Digitalisierung erfasst alle Bereiche des wirtschaftlichen und privaten Lebens. Schon früh hat sich allerdings ein Sektor gebildet, in dem Leistungen fast ausschließlich digital angeboten und abgewickelt werden, und in dem die Bereiche IT & Internet, Telekommunikation, Medien und Entertainment verschmelzen – die sogenannte Internetwirtschaft. Unternehmen in diesem Umfeld haben spezifische Geschäftsmodelle, die eigenen regulatorischen Anforderungen steuerlicher und rechtlicher Art genügen müssen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir haben uns frühzeitig auf diesen Markt spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung im europäischen und angloamerikanischen Umfeld. Daher verstehen wir digitale Geschäftsmodelle und verfügen über das rechtliche Wissen und die notwendige Erfahrung, wie derartige Leistungen digital abgewickelt werden können. Auch in steuerlichen Fragestellungen bieten wir eine umfangreiche Expertise. So bringen wir unser Wissen auch im Rahmen der Gesetzgebung und in Branchenverbänden ein. Wir unterstützen Sie dabei, mit uns die Herausforderungen der Digitalisierung optimal zu bewältigen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Website Due Diligence inkl. Verbraucherschutz-, E-Commerce- und Fernabsatzrecht
  • Einhaltung von Datenschutzrecht
  • Vertragserstellung einschließlich Erstellung von Musterverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • rechtssichere Identifikation des Leistungsempfängers (Unternehmer/B2B oder Privatkunde/B2C)
  • steuerliche Einordnung und Beurteilung von Leistungsbeziehungen
  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Vertriebsmodellen und Businessplänen
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Beratung hinsichtlich von Fördermöglichkeiten bis hin zur Unterstützung bei der Beantragung
  • Umsatzsteuerberatung (Lieferschwellen, Vorliegen elektronisch erbrachter Dienstleistungen etc.)
  • gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüchen („Abmahnungen“)

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Stefan Ansgar Strewe
Stefan Ansgar Strewe

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Verfassungsrichter

esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB

+49 (0) 351 81651 0

stefan.strewe@kanzlei.de

Fachnews

Neuausrichtung beim Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

Ein Vorsteuerabzug bei Kurgemeinden ist wieder möglich. Hierzu hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Entscheidungen geäußert.

25. April 2024

OLG Düsseldorf zu den Voraussetzungen für die Eintragung einer Verschmelzung im Handelsregister

Umwandlungsrechtliche Vorgänge folgen strengen Formalien, die durch das UmwG vorgeschrieben sind. Eine der Voraussetzungen ist die Eintragung der Umwandlung im Handelsregister. Zu den Voraussetzungen für die Eintragung einer Verschmelzung hat sich nun das OLG Düsseldorf (3. Zivilsenat) mit Beschluss vom 12. Januar 2024 (Az. 3 Wx 181/23) geäußert und festgestellt, dass die Eintragung einer Verschmelzung nur dann erfolgen darf, wenn zum Zeitpunkt der Handelsregisteranmeldung bereits eine Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers vorliegt.

25. April 2024

eureos Infoservice

Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

Jetzt anmelden