Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft

Der Rückgang an Ressourcen steht in einem ständigen ingenieurtechnischen Wettbewerb zur besseren Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Tendenziell führt dies zu einem Umsatzrückgang, bezogen auf die Wasser-, Abwasser- und Abfallmenge und steigenden Kosten zur Sicherung der Ver- und Entsorgungssicherheit. Änderungen im nationalen und europarechtlichen Rahmen führen zu zusätzlichem Anpassungsbedarf.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Die Stadtwerke, Zweckverbände und Kommunen reagieren auf vielfältige Weise, so etwa durch eine strategische Neuausrichtung im Hinblick auf Kooperationspartner, eine Privatisierung oder Rekommunalisierung, eine Verfeinerung der kaufmännischen Steuerungsinstrumente, eine organisatorische Optimierung, die Berücksichtigung einer nachhaltigen Finanzierung in der Kalkulation und – soweit zulässig – die Einführung privatrechtlicher Entgelte. eureos kann die Unternehmen in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend unterstützen.

Unsere Leistungen für Sie

  • rechtliche und steuerliche Beratung im Rahmen von Privatisierungen oder Rekommunalisierungen
  • Vor-/Nachkalkulationen sowie Szenario-Berechnungen zur Gebühren- oder Entgeltkalkulation nach jeweiligem KAG-Landesrecht nebst Liquiditätsplanungen, Deckungsbeitragsrechnungen und Kostendeckungsanalysen
  • Verhandlung von Konzessionsverträgen/Ermittlung von Konzessionsabgaben nach Steuer- und Preisrecht
  • Beratung im Zusammenhang mit Modernisierungsstrategien/Finanzierung von Investitionen
  • Prüfung von Jahresabschlüssen

Referenzen

Zahlreiche Unternehmen der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

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Stefan Fenzel
Stefan Fenzel

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

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    Fachnews

    Aufhebung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV a. F. – Konsequenzen für die Vergabe von Planungsleistungen?

    Seit dem 17. August 2023 sind die bisherigen Regelungen des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV und die gleichlautenden Vorschriften in der SektVO und VSVgV ersatzlos gestrichen worden. Die Gesetzesänderungen wurden kontrovers diskutiert. Das bisherige „Planerprivileg“ gestattete, dass bei der Auftragswertermittlung nicht die Werte aller Einzelleistungen addiert werden müssen, sondern nur die Werte der „gleichartigen“ Planungsleistungen.

    25. März 2024

    Das Warten hat ein Ende: Das Wachstumschancengesetz kommt

    Nach langem Für und Wider, dem Einsatz eines Vermittlungsausschusses und vielen Diskussionen ist nun der Weg frei für die Umsetzung des Wachstumschancengesetzes. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf in seiner Sitzung am 22. März 2024 zugestimmt.

    25. März 2024

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