Unternehmens- und Immobilienbewertung
Unternehmens- und Immobilienbewertung

Gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung, Verkaufsvorbereitung oder Refinanzierung – der Umfang einer Unternehmenswertindikation sollte immer auf den konkreten Anlass abgestimmt sein. Hier profitieren Sie von unserer umfangreichen Praxiserfahrung und Methodenvielfalt. Sowohl Wertindikationen auf Basis von Ertragswertverfahren oder nach DCF-Methode, als auch auf Basis von Multiplikatorverfahren erstellen wir schnell und zuverlässig für Sie. Wir verfügen über Zugänge zu den führenden Finanzmarktdatenbanken. So können Sie sicher sein, dass wir unseren Wertindikationen stets aktuelle Kapitalmarktdaten zu Grunde legen und Vergleichsgruppen aktuell recherchiert werden.

Unser Leistungen für Sie

  • Wertindikationen auf Basis von IDW S1 (Ertragswertverfahren, DCF-Verfahren)
  • Wertindikationen für Arztpraxen nach dem modifizierten Ertragswertverfahren
  • Wertindikationen auf Basis von Multiplikatorverfahren
  • Bewertungen von Immateriellen Vermögenswerten nach IDW S5
  • Bewertungen von Immobilien

Wir beraten persönlich.

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    Fachnews

    Neue Grundsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof äußert Zweifel am sog. Bundesmodell

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts entschieden und damit die Rechte der Grundstückseigentümer gestärkt (BFH, Beschluss vom 27. Mai 2024 – II B 78/23 und II B 79/23). Konkret soll den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet werden, im Einzelfall einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

    15. Juli 2024

    Die Folgen eines unrichtigen Hinweises auf elektronische Widerspruchsübermittlung

    Im April 2023 entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, wenn die Behörde die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nicht oder nicht vollständig wiedergibt und deshalb die Jahresfrist für den Widerspruch gilt. Die Entscheidung zeigt, dass sich durch elektronische Kommunikationsformen zwischen Verwaltung und Bürgern neue Rechtsprobleme auftun können und dass die Anforderungen an fehlerfreie Rechtsbehelfsbelehrungen steigen.

    15. Juli 2024

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