Digitalisierung im Controlling
Digitalisierung im Controlling

Auf die Kernaussagen kommt es an, wenn Sie unternehmerische Entscheidungen treffen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie dem ständig zunehmenden Datenvolumen in Ihrem Unternehmen die richtigen Aussagen entlocken. Die Business Intelligence Software unseres Partners Jedox AG aus Freiburg hilft Ihnen genau dabei. Und damit das auch für Ihr Unternehmen passt, erstellen wir das Konzept des gesamten Systems mit Ihnen gemeinsam und binden die Software an Ihr ERP-System an.

Die Folgekosten können Sie selbst bestimmen, denn Sie wählen zwischen verschiedenen Lizenzmodellen und -modulen, die allesamt mittelstandsgerecht sind. Zudem können Sie in der späteren Systempflege selbst entscheiden, ob Sie Anpassungen eigenständig umsetzen oder gemeinsam mit uns.

Die Vorteile von Jedox auf einen Blick

  • Bessere und schnellere Entscheidungen durch maßgeschneidertes Controllingkonzept
  • Abbildung Ihrer gesamten Unternehmensplanung in einem System und kontinuierliche automatisierte Aktualisierung
  • Permanenter Soll-Ist-Abgleich möglich
  • Signifikante Arbeitszeiteinsparung im Rechnungswesen und anderen Funktionsbereichen durch Wegfall manueller Auswertungen
  • Standardisiertes und formatiertes Reporting auch für externe Stakeholder ohne Zusatzaufwand
  • Jederzeitige Änderungsmöglichkeit einzelner Prämissen
  • Administration und Anpassung der Inhalte durch Sie selbst möglich (kein „Nachkaufzwang“)

Wir beraten persönlich.

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    Fachnews

    Neue Grundsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof äußert Zweifel am sog. Bundesmodell

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts entschieden und damit die Rechte der Grundstückseigentümer gestärkt (BFH, Beschluss vom 27. Mai 2024 – II B 78/23 und II B 79/23). Konkret soll den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet werden, im Einzelfall einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

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    Die Folgen eines unrichtigen Hinweises auf elektronische Widerspruchsübermittlung

    Im April 2023 entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, wenn die Behörde die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nicht oder nicht vollständig wiedergibt und deshalb die Jahresfrist für den Widerspruch gilt. Die Entscheidung zeigt, dass sich durch elektronische Kommunikationsformen zwischen Verwaltung und Bürgern neue Rechtsprobleme auftun können und dass die Anforderungen an fehlerfreie Rechtsbehelfsbelehrungen steigen.

    15. Juli 2024

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