Fachnews
Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer – Ende des Regelabfragezeitraums 2014 zum 30. November 2014
In § 51a Abs. 2c Nr. 3 EStG ist vorgesehen, dass der Kirchensteuerabzugsverpflichtete einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern anzufragen hat, ob der Anteilseigner am 31. August des betreffenden Jahres kirchensteuerpflichtig ist.
29.12.2014