Bei der Reform der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer hat die Große Koalition nach monatelangem Verhandlungsmarathon am 20. Juni 2016 eine inhaltliche Einigung erzielt.
Die Eckpunkte der Reform können Sie der beigefügten gemeinsamen Erklärung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) entnehmen.
Wie geht es weiter im Gesetzgebungsverfahren?
Das Erbschaftssteuerreformgesetz auf Basis der Beschlussempfehlungen wird am 24. Juni 2016 vom Bundestag in dritter Lesung beschlossen werden. Die Zustimmung des Bundesrates ist für die letzte Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 8. Juli 2016 vorgesehen. Insbesondere die Abstimmung der Länder mit Rot-Grünen Landesregierungen im Bundesrat bzw. Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen ist gegenwärtig noch ungewiss.
Sollten Sie Fragen oder Beratungsbedarf im Zusammenhang mit den Änderungen des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.
Ihre Ansprechpartner:
Jana Massow, Steuerberaterin
Arell Buchta, Rechtsanwalt, Steuerberater