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BGH stellt Bedingungen für die Krisenfestigkeit von Vergleichszahlungen auf
Im Urteil des BGH vom 12. Mai 2016 (AZ: IX ZR 65/14) hat das oberste deutsche Zivilgericht Bedingungen aufgestellt, die erfüllt sein müssen, damit ein Gläubiger erhaltene Vergleichszahlungen in einer späteren Insolvenz des Schuldners behalten darf.
12.09.2016