Runderlass des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt schafft Rechtsklarheit zum Umgang mit Beitragsausfällen aus der Veranlagung sogenannter übergroßer Wohngrundstücke
Das Landesverwaltungsamt hat nunmehr mit Runderlass vom 21. August 2019 (206.7.4–01510-LKMSH) klargestellt, dass die Beitragsausfälle aus der Kappung sogenannter übergroßer Wohngrundstücke durchaus als gebührenfähiger Aufwand anzusehen sind. Das Landesverwaltungsamt führt aus, dass die gesetzliche Systematik des KAG LSA so aufgebaut ist, dass wegen der geringeren Beitragseinnahmen im Ergebnis höhere Abschreibungen erwirtschaftet werden. Über diese höheren Abschreibungen können die Beitragsausfälle im Ergebnis aufgefangen werden. Das Landesverwaltungsamt stellt damit im Runderlass auch klar, dass Investitionskosten über Abschreibungen finanziert werden können; auch deswegen hat der Runderlass eine erhebliche rechtliche Tragweite.