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Start der Antragsplattform für Bundes-Überbrückungshilfen

Die bundesweite Antragsplattform für die Bundes-Überbrückungshilfen ist nun verfügbar. Anträge müssen zwingend durch einen prüfenden Dritten (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer) online eingereicht werden. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

10.07.2020

Konjunkturprogramm des Bundes

Bereits Anfang Juni hatte die Bundesregierung ein Konjunkturprogramm mit über 50 Maßnahmen zum Neustart der deutschen Wirtschaft nach der Corona-Krise bekannt gegeben. Neben steuerlichen Maßnahmen (Senkung der Mehrwertsteuer) und Unterstützung für Familien und Haushalte wurden Überbrückungshilfen für KMU aller Branchen festgesetzt.

Antragsberechtigt sind KMU, Soloselbstständige und Freiberufler, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum corona-bedingt zurückgegangen ist. Die Förderung kann für maximal drei Monate (Juni, Juli, August) in Anspruch genommen werden und richtet sich nach dem Umfang des Umsatzeinbruches in den Fördermonaten (Juni, Juli und August) im Vergleich zum Vorjahr.

Förderfähig sind u.a. betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen, Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung…) und Kosten für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer in Zusammenhang mit Beratungsleistungen für die Beantragung der Überbrückungshilfen.

Eine detaillierte Übersicht über Sofortmaßnahmen sowie Konjunkturprogramme und Fördermaßnahmen finden Sie in unserem Corona-Newsportal.

Bundesweit gültige Antragsplattform ist online

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfen erfolgt über die bundesweite Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und muss durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer erfolgen.

Diese können sich ab sofort auf dem Portal registrieren, Antragstellungen sind voraussichtlich ab 10. Juli 2020 möglich. Die Anträge werden dann an die jeweils zuständigen Bewilligungsbehörden der Länder weitergeleitet.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2020.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Die Antragstellung muss durch einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer) im Namen des Antragstellers erfolgen, der die vom Antragsteller bereit gestellten Unterlagen und Angaben vor der Antragsstellungihre Plausibilität hin prüft.

Bei der Antragstellung sind Angaben zum Antragsteller zu machen und die Höhe der Umsatzeinbrüche und der erstattungsfähigen Betriebskosten für den beantragten Förderzeitraum abzuschätzen.

Dafür sind nach aktuellem Kenntnisstand folgende Unterlagen für die Prüfung erforderlich:

  • Jahresabschluss 2019
  • Umsatzsteuervoranmeldungen des Jahres 2019 und, soweit vorhanden, der Monate April und Mai 2020
  • Einkommens- und Körperschaftssteuererklärung 2019
  • Aufstellung der betrieblichen Fixkosten des Jahres 2019
  • Bewilligungsbescheide für ggf. gewährte Soforthilfen

Je nach individueller Ausgangslage des Antragstellers sind ggf. weitere Unterlagen notwendig. Sollte der Jahresabschluss 2019 noch nicht vorliegen, kann auf den Abschluss 2018 oder andere erforderliche Kennzahlen aus dem Jahr 2018 zurückgegriffen werden.

Nach Ablauf des bewilligten Förderzeitraums ist durch den prüfenden Dritten eine Abschlussrechnung mit endgültigen Umsatz- und Fixkostenzahlen für die Monate April und Mai 2020 sowie für den Förderzeitraum vorzulegen. Ergeben sich daraus Abweichungen zur Prognose der Antragsstellung, sind ggf. gewährte Zuschüsse in den betroffenen Fördermonaten zurückzuzahlen.

Weitere Details zu den Überbrückungshilfen finden Sie auch auf unserem Corona-Newsportal. Darin finden Sie Neuigkeiten rund um steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen in der Corona-Krise, die wir regelmäßig für Sie aktualisieren.

Was ist jetzt zu tun?

Im ersten Schritt haben wir die Registrierung auf dem zentralen Portal des BMWI beantragt. Voraussichtlich ab 13. Juli können die Anträge bearbeitet werden. Gern können Sie uns Ihren Bearbeitungsbedarf bereits jetzt ankündigen. Wir unterstützen Sie gern.

Besuchen Sie auch unser Corona-Newsportal. Darin stellen wir kontinuierlich Neuigkeiten zu rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen in der Corona-Krise für Sie zusammen.

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