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Jetzt über eureos beantragen: Novemberhilfen für Unternehmen und Selbstständige

Am 28. Oktober 2020 beschloss die Bundesregierung neue weitreichende Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland. Gleichzeitig brachten das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesministerium für Finanzen neue Corona-Hilfen zur Unterstützung der vom Lockdown betroffenen Unternehmen und Selbstständigen auf den Weg. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.

05.11.2020
Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Novemberhilfen

Wer ist antragsberechtigt?

Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro sollen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und gemeinnützige Einrichtungen unterstützt werden, die direkt durch die temporären Schließungen während des Lockdowns im November 2020 betroffen sind. Dazu zählen u. a. Gastronomiebetriebe, Hotels, Kultur- und Veranstaltungsbetriebe, Kinos und Dienstleistungsbetriebe, deren Geschäftstätigkeit aufgrund staatlicher Anordnungen untersagt wird.

Auch indirekt von den Schließungsmaßnahmen betroffene Unternehmen können die Förderung beantragen, vorausgesetzt, dass diese Unternehmen „nachweislich und regelmäßig“ mindestens 80 Prozent des Umsatzes mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen und damit faktisch an der Ausübung des Gewerbes gehindert sind. So könnte bspw. eine Wäscherei, die 80 Prozent der Umsätze im Hotelgewerbe und der Gastronomie erzielt, von der Regelung profitieren.

Verbundene Unternehmen sind antragsberechtigt, sofern mindestens 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt.

Welche Förderung wird ausgezahlt?

Die staatliche Hilfsleistung erfolgt als einmalige Kostenpauschale in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im Bezugsmonat November 2019. Die dem Unternehmen in der Lockdown-Phase entstandenen Fixkosten werden so vereinfacht anhand des Umsatzes abgeschätzt. Die Pauschale wird für jede gesetzlich angeordnete Woche des Lockdowns ausgezahlt.

Für nach November 2019 gegründete Unternehmen kann für die Berechnung der Wirtschaftshilfe auf den Bezugsmonat Oktober 2020 abgestellt werden. Für Soloselbstständige besteht ein Wahlrecht, ob die auf Basis Monatsumsatz November 2019 oder des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2019 errechnet wird.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Die staatlichen Hilfsleistungen werden grundsätzlich durch bestehende beihilferechtliche Regelungen auf maximal 1 Mio. Euro (Kleinbeihilfenregelung der EU) begrenzt. Darüberhinausgehende Zuschüsse bedürfen für November noch der Notifizierung und Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung ist aktuell in intensiven Gesprächen mit der EU, um höhere Fördergrenzen zu erreichen.

Umsätze, die trotz Schließung im November erzielt werden, werden bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichsmonat nicht angerechnet. Um eine Förderung von über 100 Prozent des Vorjahresumsatzes zu vermeiden, werden darüber hinaus erzielte Umsätze auf die Förderung angerechnet. Für Takeaway-Umsätze in der Gastronomie gilt eine Sonderregelung.

Darüber hinaus wird die Corona-Hilfe mit bereits erhaltenen staatlichen Hilfen wie Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfen verrechnet.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung soll möglichst unbürokratisch und effizient erfolgen. Dafür wird die bereits bundesweit etablierte Antragsplattform der Überbrückungshilfen vorgesehen. Eine Antragstellung ist für Unternehmen daher ausschließlich über einen registrierten Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer möglich.

Soloselbstständige können die Hilfe bis zu einer Summe von maximal EUR 5.000,00 direkt beantragen.

Die Auszahlung der Novemberhilfe wird durch die jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder erfolgen. Bundeswirtschaftsminister Altmaier erklärte, dass im November eine Auszahlung von Abschlagszahlungen erfolgen soll. Details dazu sind noch nicht bekannt.

Ab wann ist eine Antragstellung möglich?

Nach Angabe der Bundesregierung wird derzeit intensiv an einer IT-Lösung zur Antragstellung über die Online-Plattform der Überbrückungshilfe gearbeitet. Wir halten Sie selbstverständlich über alle aktuellen Entwicklungen rund um die Novemberhilfe und die Antragstellung auf dem Laufenden.

KfW-Schnellkredit

Als weitere Hilfsmaßnahme wurden die Antragsvoraussetzungen für den KfW-Schnellkredit angepasst: Nun können auch kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sowie Soloselbstständige KfW-Schnellkredite in Höhe von bis zu EUR 300.000,00, abhängig vom Umsatz im Geschäftsjahr 2019, beantragen. Die Antragstellung erfolgt bei der Hausbank. Die Haftungsfreistellung von 100 Prozent erfolgt durch den Bund.

Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Juni 2021

Darüber hinaus kündigte das Bundesfinanzministerium eine weitere Verlängerung der Überbrückungshilfen für eine dritte Anfangsphase von Januar bis Juni 2021 mit verbesserten Förderkonditionen an. Details zu Förderbedingungen und Fördersätzen stehen derzeit allerdings noch aus.

Übrigens: Anträge für die Überbrückungshilfen II (Fördermonate September bis Dezember 2020) können ab sofort bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Newsbeitrag vom 20. Oktober 2020.

Weitere Details zu den Überbrückungshilfen und anderen Förderprogrammen finden Sie auch auf unserem Corona-Newsportal. Darin finden Sie Neuigkeiten rund um steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen in der Corona-Krise, die wir regelmäßig für Sie aktualisieren.

Sie haben Fragen zur Antragsberechtigung und einer möglichen Förderung im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe oder Novemberhilfen? Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung, von der Beratung bis zur Schlussabrechnung.

Wir haben bundesweit für zahlreiche Unternehmen aus der Tourismusindustrie die Beantragung der sog. Überbrückungshilfe  I erfolgreich umgesetzt. Profitieren Sie daher von unserer Erfahrung mit Antragsverfahren und Antragsplattform. Wir begleiten Sie schnell und effizient durch das Verfahren. Sprechen Sie uns gern an.

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