Als gefragter Experte im Bereich Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft gibt Stefan Fenzel auch dieses Jahr seine Expertise wieder im Rahmen einer Vortragsreise in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen weiter.
RA Stefan Fenzel, Partner und Fachanwalt für Verwaltungsrecht bei eureos, berät eine Vielzahl von Zweckverbänden sowie Städte, Kommunen und Landkreise insbesondere auf den Gebieten des Kommunal- und Kommunalabgabenrechts sowie des Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrechts. Regelmäßig referiert er im Rahmen von Fachveranstaltungen zu aktuellen Themen im Beitrags- und Gebührenrecht.
18. Wörlitzer Beitrags- und Gebührentage
Die 18. Wörlitzer Beitrags- und Gebührentage fanden dieses Jahr vom 24. bis 25. Januar statt. Im Rahmen der zweitägigen Fachtagung wurden wichtige Rechts- und Praxisfragen aus dem Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung thematisiert. Stefan Fenzel informierte in seinem Fachvortrag über die neueste Rechtslage bei der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht und Leistungssicherung.
vhw-Seminare in Dresden, Erfurt und Magdeburg
Auch beim vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. bringt Stefan Fenzel sein Fachwissen erneut als Referent ein.
- 4. Januar 2019, Dresden / 6. Juni 2019, Erfurt: Zufahrten – Genehmigung, Gestaltung, Kostentragung
(gemeinsam mit eureos-Rechtsanwalt Lars Mörchen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht)
Dieses Seminar wird sich dem Thema „Zufahrten“ gebündelt aus allen rechtlichen Blickwinkeln widmen. Es werden Fragen des Straßenrechts und des Abgabenrechts thematisiert und ein Gesamtüberblick der betreffenden Rechtsprobleme gegeben.
- 24. Juni 2019, Magdeburg: Straßenentwässerung durch Kommunen und Zweckverbände
(gemeinsam mit Uwe Haack, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Magdeburg)
Dieses Seminar beleuchtet rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Straßenoberflächenentwässerung. Neben der rechtlichen Bewertung, wer für die Errichtung, Erneuerung und Unterhaltung von Straßenentwässerungsanlagen zuständig ist, wird auch der Aspekt einer rechtssicheren Refinanzierung der erforderlichen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen etwa durch Gebühren diskutiert.