Besteuerung der öffentlichen Hand und NPOs
Besteuerung der öffentlichen Hand und NPOs

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) sowie gemeinnützige Organisationen (Non-Profit-Organisationen, NPO) verfolgen vornehmlich ihre satzungsgemäß hoheitlichen bzw. steuerbegünstigten Aufgaben. Rein wirtschaftliche Tätigkeiten zur Gewinnerzielung, ohne Bezug zu Satzungszwecken, sind hingegen untergeordnet.

Allerdings tritt die öffentliche Hand zur Erschließung neuer Finanzierungsquellen immer häufiger als wirtschaftlicher Marktteilnehmer auf – und steht damit in Konkurrenz mit privaten Unternehmen. In Anbetracht dieser Entwicklung bereiten die Fragen, ob und ggf. inwieweit neu aufgenommene oder bereits vorhandene und nun ausgeweitete Tätigkeiten der jPdöR zur hoheitlichen Tätigkeit abzugrenzen sind oder das äußere Bild eines Gewerbebetriebes bieten, immer wieder Probleme. NPOs müssen im Zuge ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten zusätzlich die gemeinnützigkeitsrechtlichen Besonderheiten im Blick behalten.

Zudem haben sich aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand durch das Steueränderungsgesetz 2015 unter Einführung des neuen § 2b UStG für die jPdöR weitreichende Veränderungen in der Besteuerung angekündigt.

An diese praktischen Herausforderungen knüpft unsere Beratung für die öffentliche Hand an, um Steuer- und Haftungsrisiken zu minimieren.

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung bzw. Unterstützung bei der Erstellung der Steuererklärungen (inkl. E-Bilanz und kursorischer Prüfung der Gewinnermittlungen) sowie elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung
  • Unterstützung und Beratung bei ergänzenden Deklarationspflichten im Inland (Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG, Intrahandelsstatistik, Meldungen nach dem Außenwirtschaftsrecht, sog. „Z4-Meldung“, etc.)
  • Unterstützung bei der Umstellung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG (insb. Haushaltsscreening, Vertragsgestaltung)
  • Unterstützung bei Sonderprojekten, wie z. B. bei der Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS)
  • Steuerliche Beratung zu Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Vertragsprüfung und -gestaltung (Satzungen, Kooperationsvereinbarungen, Projektplanung) an den Schnittstellen von Rechts- und Steuerberatung
  • Begleitung von steuerlichen Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen oder Lohnsteueraußenprüfungen
  • Führung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Dr. Ralph Bartmuß
Dr. Ralph Bartmuß

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

Anja Richter
Anja Richter

Senior Associate, Steuerberaterin

Dirk Schneider
Dirk Schneider

Senior Associate, Steuerberater, Certified Tax Compliance Officer

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    15. Juli 2024

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