Unsere Mandanten – ein Überblick

Wir betreuen langjährig und erfolgreich Mandanten und Projekte in ganz Deutschland und international. Unsere Experten kennen die Besonderheiten Ihres Business sehr genau und sind mit den Details und Neuerungen Ihrer Branche bestens vertraut. Das sichert unser Können auf höchstem Niveau und garantiert Lösungen, die den individuellen Bedürfnissen Ihrer Branche gerecht werden und punktgenau zu Ihnen passen.

Interdisziplinäre Beratung für unsere Mandanten

Wirtschaftsunternehmen/Business Clients

 

Zu unserem Kerngeschäft gehört die umfassende rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung sowie Wirtschaftsprüfung von Kapital- und Personengesellschaften und Unternehmensgruppen des verarbeitenden Gewerbes, der Dienstleistungen und Technologie. Neben der Beratung in allen grundsätzlichen Fragen der unternehmerischen Tätigkeit legt eureos seine Schwerpunkte in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Gestaltungsberatung, International Business Advisory und Fördermittelberatung.

Öffentliche Hand/Public Services

 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung des öffentlichen Sektors in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen sowie der Wirtschaftsprüfung. Dabei geht es im Kern um die effiziente Gestaltung von Aufgaben und Prozessen zur Erhaltung und Verbesserung der Finanzkraft. Neben Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen zählen dabei insbesondere Einrichtungen des Gesundheitswesens, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Ver- und Entsorgungsunternehmen aller Rechtsformen zu unseren Mandanten.

Unternehmer/Private Clients

 

Unser persönlicher Beratungsansatz schließt die individuelle rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Betreuung von Familienunternehmen, Unternehmern und vermögenden Einzelpersonen ein. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei einer zuverlässigen Vermögensstruktur- und Nachfolgeberatung, der Unterstützung bei Investitionen und Transaktionen sowie der Steuerplanung und umfassenden rechtssicheren Gestaltungsberatung.

Fachnews

Neue Grundsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof äußert Zweifel am sog. Bundesmodell

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts entschieden und damit die Rechte der Grundstückseigentümer gestärkt (BFH, Beschluss vom 27. Mai 2024 – II B 78/23 und II B 79/23). Konkret soll den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet werden, im Einzelfall einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

15. Juli 2024

Die Folgen eines unrichtigen Hinweises auf elektronische Widerspruchsübermittlung

Im April 2023 entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, wenn die Behörde die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nicht oder nicht vollständig wiedergibt und deshalb die Jahresfrist für den Widerspruch gilt. Die Entscheidung zeigt, dass sich durch elektronische Kommunikationsformen zwischen Verwaltung und Bürgern neue Rechtsprobleme auftun können und dass die Anforderungen an fehlerfreie Rechtsbehelfsbelehrungen steigen.

15. Juli 2024