Bahntechnik und Mobilität

Mobilität ist der zentrale Taktgeber von Wirtschaft und Gesellschaft. Digitalisierung und Internethandel, Megacities und sich veränderndes Mobilitätsverhalten beeinflussen die Rahmenbedingungen der Branche, die zunehmend durch digitale Geschäftsmodelle und neue Transportlösungen geprägt wird. Aber auch die Verbesserung und Optimierung der Transportinfrastruktur oder die Sicherung eines leistungsfähigen ÖPNV sind zentrale Themen der Zukunftsfähigkeit.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Uns vertrauen mittelständische Kunden, die innovative Transportlösungen am Markt einführen möchten. Aber auch im Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind wir zu Hause. Wir bringen umfangreiches Wissen in Lebenszykluskosten- und Kapitalwertermittlungen für Infrastrukturinvestitionen mit. Und nicht zuletzt sind wir ausgewiesene Experten im Bereich der Bahnindustrie, in dem unser Advisory-Team seit über zehn Jahren die strategische Entwicklung des größten Clusters der Bahntechnikbranche in Mitteldeutschland, Rail.S, begleitet. Profitieren Sie von diesem Know-how!

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Businessplänen
  • Marktstudien und Strategieberatung in der Bahnindustrie
  • M&A-Beratung sowie Financial, Legal and Tax Due Diligence
  • Wirtschaftlichkeitsanalysen für Infrastrukturinvestitionen (LCC, Kapitalwertberechnungen, WACC-Ermittlungen)
  • Gebühren- und Kostenkalkulationen
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Rechtliche Beratung und Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten
  • Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
  • laufende steuerliche Beratung und Beratung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Internationales Steuerrecht

Referenzen

Zahlreiche Unternehmen der Branche Bahntechnik und Mobilität vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

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    Fachnews

    Neue Grundsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof äußert Zweifel am sog. Bundesmodell

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts entschieden und damit die Rechte der Grundstückseigentümer gestärkt (BFH, Beschluss vom 27. Mai 2024 – II B 78/23 und II B 79/23). Konkret soll den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet werden, im Einzelfall einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

    15. Juli 2024

    Die Folgen eines unrichtigen Hinweises auf elektronische Widerspruchsübermittlung

    Im April 2023 entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, wenn die Behörde die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nicht oder nicht vollständig wiedergibt und deshalb die Jahresfrist für den Widerspruch gilt. Die Entscheidung zeigt, dass sich durch elektronische Kommunikationsformen zwischen Verwaltung und Bürgern neue Rechtsprobleme auftun können und dass die Anforderungen an fehlerfreie Rechtsbehelfsbelehrungen steigen.

    15. Juli 2024

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