Internationale Wirtschaft

Geschäftsbeziehungen zum Ausland sind nicht nur ein Muss für international operierende Konzerne, sondern stehen auch weit oben auf der Agenda mittelständisch geprägter Unternehmen mit Auslandsaktivitäten, Beteiligungsgesellschaften im Ausland oder ausländischen Gesellschaftern. Hierbei ist es für die Unternehmen essentiell, flexibel im internationalen Umfeld zu agieren und rechtliche und steuerliche Risiken zu erkennen und zu beherrschen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir verfügen über die Expertise und Erfahrung, Unternehmen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu beraten. Dabei koordinieren wir Beratungsaufträge mit Auslandsbezug, im Bedarfsfall mit ausgewählten Partnern unseres internationalen Netzwerkes. Egal, ob Sie als Tochtergesellschaft einer ausländischen Konzernstruktur Verrechnungspreisprobleme zu lösen haben oder selbst Ihre Liefer- und Leistungsbeziehungen zu ausländischen Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder Kunden organisieren – wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Unsere Leistungen für Sie

  • gutachterliche Stellungnahmen und Gestaltungsberatung zu rechtlichen und steuerlichen Fragen mit Auslandsbezug
  • Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach internationalen Standards
  • internationale Vertragsgestaltung (Konzernumlagen, Lieferungen und Leistungen, Finanzierung)
  • Gestaltung von Verrechnungspreisen, Verrechnungspreisdokumentationen, Betreuung von Auslandsbetriebsprüfungen
  • Arbeitnehmerentsendung, arbeits- und sozialrechtliche Fragen, Besteuerung von Expatriates
  • Besteuerung von Betriebsstätten
  • Steuerfreistellung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen

Referenzen

Zahlreiche international tätige Unternehmen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

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Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Arell Buchta
Arell Buchta

Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht

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    Fachnews

    Neue Grundsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof äußert Zweifel am sog. Bundesmodell

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts entschieden und damit die Rechte der Grundstückseigentümer gestärkt (BFH, Beschluss vom 27. Mai 2024 – II B 78/23 und II B 79/23). Konkret soll den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet werden, im Einzelfall einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

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    Die Folgen eines unrichtigen Hinweises auf elektronische Widerspruchsübermittlung

    Im April 2023 entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, wenn die Behörde die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nicht oder nicht vollständig wiedergibt und deshalb die Jahresfrist für den Widerspruch gilt. Die Entscheidung zeigt, dass sich durch elektronische Kommunikationsformen zwischen Verwaltung und Bürgern neue Rechtsprobleme auftun können und dass die Anforderungen an fehlerfreie Rechtsbehelfsbelehrungen steigen.

    15. Juli 2024

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