Digital- und Technologiewirtschaft

Die Digitalisierung erfasst alle Bereiche des wirtschaftlichen und privaten Lebens. Schon früh hat sich allerdings ein Sektor gebildet, in dem Leistungen fast ausschließlich digital angeboten und abgewickelt werden, und in dem die Bereiche IT & Internet, Telekommunikation, Medien und Entertainment verschmelzen – die sogenannte Internetwirtschaft. Unternehmen in diesem Umfeld haben spezifische Geschäftsmodelle, die eigenen regulatorischen Anforderungen steuerlicher und rechtlicher Art genügen müssen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Wir haben uns frühzeitig auf diesen Markt spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrung im europäischen und angloamerikanischen Umfeld. Daher verstehen wir digitale Geschäftsmodelle und verfügen über das rechtliche Wissen und die notwendige Erfahrung, wie derartige Leistungen digital abgewickelt werden können. Auch in steuerlichen Fragestellungen bieten wir eine umfangreiche Expertise. So bringen wir unser Wissen auch im Rahmen der Gesetzgebung und in Branchenverbänden ein. Wir unterstützen Sie dabei, mit uns die Herausforderungen der Digitalisierung optimal zu bewältigen.

Unsere Leistungen für Sie

  • Vertragserstellung einschließlich Erstellung von Musterverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • IT-Beschaffung und IT-Outsourcing
  • Aufbau, Überwachung und Verteidigung von Schutzrechtsportfolios (Marken, Patente, Designs & Know-how)
  • Wissens- und Technologietransfer, Lizenzverträge
  • Digitalisierung, Datenschutz und Compliance-Management
  • Steuerliche Einordnung und Beurteilung von Leistungsbeziehungen
  • Umsatzsteuerberatung (Lieferschwellen, Vorliegen elektronisch erbrachter Dienstleistungen etc.)
  • Beratung hinsichtlich von Fördermöglichkeiten bis hin zur Unterstützung bei der Beantragung
  • Erstellung, Plausibilisierung und Review von Vertriebsmodellen und Businessplänen
  • Unternehmensbewertungen und Bewertung von Immateriellen Vermögensgegenständen in Anlehnung an IdW S1 bzw. IdW S5
  • Durchführung von (Red Flag) Due Diligence-Prüfungen
  • Optimierung und Durchführung des Unternehmenscontrollings
  • Beratung in Krisensituationen und im Insolvenzverfahren

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner
Stefan Ansgar Strewe
Stefan Ansgar Strewe

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Verfassungsrichter

esb Rechtsanwälte Strewe, Hänsel & Partner mbB

Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

Fachnews

NKR fordert Abschaffung des Fernunterrichtsschutzgesetzes

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) empfiehlt erstmals die vollständige Abschaffung eines Gesetzes, namentlich des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) zu verschiedenen Aspekten des FernUSG, das aus dem Jahr 1977 stammt, und dessen Anwendung auf moderne Bildungsformate wie Online-Coachings oder -Mentoring entschieden. Das Urteil führt zu einem weiten Anwendungsbereich des FernUSG, so dass zuletzt sehr viele Unternehmen aus der EdTech-Branche die Auswirkungen des Gesetzes zu spüren bekommen haben.

9. Dezember 2025

Reform des Produkthaftungsrechts ab Dezember 2026

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 11. September 2025 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts veröffentlicht. Der Entwurf dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/2853 und sieht eine grundlegende Reform des Produkthaftungsrechts erstmals seit 1989 vor. Laut aktueller Planung wird das Gesetz am 9. Dezember 2026 in Kraft treten. Der Fokus des Entwurfs liegt auf der Anpassung an die Digitalisierung, die Kreislaufwirtschaft und die globalen Wertschöpfungsketten.

Für Softwarehersteller ist der Entwurf von besonderer Relevanz, da Software und KI-Systeme als „Produkte“ künftig in den Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes einbezogen werden.

9. Dezember 2025

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