Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen

Die Sicherung des Unternehmensbestandes erfordert Anpassungen in Form von Ausgründungen, Rechtsformwechseln oder einer Verstetigung in Form der Stiftung. Gerade Stiftungen eignen sich für unternehmerische und familiäre Ziele, indem sie Familienvermögen bewahren. Auch gemeinnütziges Engagement wird in unterschiedlichsten Rechtsformen realisiert. Rechtsformunterschiede gilt es bewusst zu nutzen und Gestaltungsfreiheiten individuell anzupassen.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unserem interdisziplinären und persönlichen Ansatz begleiten wir die Entwicklung Ihres Unternehmens oder Ihrer gemeinnützigen Einrichtung und unterstützen Sie dezidiert bei einzelnen Vorhaben und den Aufgaben der eigenen Binnenorganisation. Unsere besondere Expertise liegt im Bereich des Stiftungswesens. Hier knüpfen wir an Traditionen an, kennen die Trends im Markt und sind aktiv in Netzwerken und Verbänden. Im Team von Steuerberatern und Rechtsanwälten beraten wir Stifter und alle Arten von Stiftungen, bis hin zur Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung.

Unsere Leistungen für Sie

  • Gründungsberatung selbständiger und unselbständiger Stiftungen des Privat- und des öffentlichen Rechts, kirchliche Stiftungen, Stiftungen im Unternehmenszusammenhang und als Modell der Unternehmensnachfolge, Familienstiftungen
  • Geschäftsführung, Projektmanagement, Organsitzungen
  • Treuhänder unselbständiger Stiftungen
  • Satzungsänderungen, Umstrukturierung, Zustiftungen, Ausgründungen
  • Abgabenrechtliche Prüfung von Projekten gemeinnütziger Körperschaften
  • Gemeinnützigkeitsrechtliche Rechnungslegung
  • Prüfung von Jahresabschlüssen

Referenzen

Zahlreiche Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartnerinnen

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Stiftungen, Kirchen und Non-Profit-Organisationen

Dr. Almuth Werner
Dr. Almuth Werner

Partnerin, Rechtsanwältin

Jana Massow
Jana Massow

Partnerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)

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    Fachnews

    Neue Grundsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof äußert Zweifel am sog. Bundesmodell

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts entschieden und damit die Rechte der Grundstückseigentümer gestärkt (BFH, Beschluss vom 27. Mai 2024 – II B 78/23 und II B 79/23). Konkret soll den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet werden, im Einzelfall einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

    15. Juli 2024

    Die Folgen eines unrichtigen Hinweises auf elektronische Widerspruchsübermittlung

    Im April 2023 entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, wenn die Behörde die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nicht oder nicht vollständig wiedergibt und deshalb die Jahresfrist für den Widerspruch gilt. Die Entscheidung zeigt, dass sich durch elektronische Kommunikationsformen zwischen Verwaltung und Bürgern neue Rechtsprobleme auftun können und dass die Anforderungen an fehlerfreie Rechtsbehelfsbelehrungen steigen.

    15. Juli 2024

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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