Tourismuswirtschaft

Die Tourismusbranche ist von sich stetig verändernden Rahmenbedingungen durch Naturkatastrophen, geopolitische Krisen, Terrorgefahren und in den letzten Jahren auch die Pandemie betroffen wie keine andere Branche. Gleichzeitig ist das i.d.R. grenzüberschreitende Geschäft wichtiger denn je, um benachteiligte Regionen zu entwickeln, Verständnis zu erzeugen und Frieden zu stiften. Diese Internationalität bringt große Herausforderungen mit sich, denn es müssen nicht nur die deutschen, sondern auch Vorschriften anderer Staaten berücksichtigt werden.

Unsere Unterstützung – Ihre Vorteile

Mit unseren langjährigen Erfahrungen aus der Betreuung von Unternehmen der Tourismuswirtschaft und der Kenntnis des steuerlichen und rechtlichen Umfelds können wir für Reiseveranstalter, Reisebüros, Online-Reisevermittler, Flugticketaussteller, Flugdatenbanken, Direktpaketierer, Busunternehmer oder Tourismusverbände maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten. Wir unterstützen Sie mit gewachsenen Beziehungen zur Finanzverwaltung und Politik sowie den entsprechenden Verbänden. Unsere Mitarbeiter sind Mitglied im Steuerausschuss des DRV sowie im Ausschuss für Unternehmenssicherheit / Recht des asr sowie im RDA (RDA Steuerberater).

Unsere Leistungen für Sie

  • umsatzsteuerliche Beratung zu Fragen der Anwendbarkeit der Margenbesteuerung, der Abgrenzung von Vermittlung und Eigenhandel, Steuerbarkeit und Steuerbefreiung von Umsätzen
  • Analyse der Geschäftsvorfälle sowie Erarbeitung von Vorschlägen zur steuerlichen und rechtlichen Optimierung
  • Umgestaltung des Geschäftsmodells bei B2B-Reiseveranstaltern zum Erhalt des Vorsteuerabzuges beim Kunden
  • Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens beim Einkauf (§ 13b UStG)
  • Schulung von Mitarbeitern zu umsatzsteuerlichen Fragen
  • steuerlich und rechtlich sichere Gestaltung von Portalen, Abrechnungen und Geschäftsbeziehungen
  • Beratung zu lohnsteuerlichen Fragestellungen im Tourismus
  • Beratung und Schlussabrechnung zu Überbrückungshilfen und anderen Hilfen
  • Betreuung von steuerlichen Außenprüfungen und Führung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfen
  • Internationales Steuerrecht
  • Beratung zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten von Arbeitsverhältnissen unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Touristik
  • rechtliche und steueroptimale Anpassung von Unternehmens- und Finanzierungsstrukturen und deren Umsetzung

Mitgliedschaften

Wir engagieren uns in verschiedenen Verbänden der Tourismuswirtschaft. Dies ermöglicht uns eine gezielte Vertretung Ihrer Interessen auf nationaler und internationaler Ebene.

Referenzen

Zahlreiche Unternehmen der Tourismuswirtschaft vertrauen auf unsere Leistungen. Hier finden Sie ausgewählte Referenzen.

Netzwerkpartner

Wir kooperieren mit dem Expertenteam von Selective-Partners, einem auf die deutschsprachige Touristik und Hotellerie spezialisierten Beratungsunternehmen für die Themen Unternehmensverkauf, Interne Nachfolge, Expansionsmanagement und Markterschließung. Selective-Partners unterstützt insbesondere Reisebüros, Reiseveranstalter sowie Hotel- und Beherbergungsbetriebe bei der Regelung ihrer Nachfolge und bei strategischen Expansions- und M&A-Themen.

Wir beraten persönlich

Ihre Ansprechpartner

Ihre Frage an unser Expertenteam im Bereich Tourismuswirtschaft

Ines Kanitz
Ines Kanitz

Partnerin, Steuerberater

Sören Münch
Sören Münch

Partner, Steuerberater

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Neue Grundsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof äußert Zweifel am sog. Bundesmodell

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts entschieden und damit die Rechte der Grundstückseigentümer gestärkt (BFH, Beschluss vom 27. Mai 2024 – II B 78/23 und II B 79/23). Konkret soll den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet werden, im Einzelfall einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

    15. Juli 2024

    Die Folgen eines unrichtigen Hinweises auf elektronische Widerspruchsübermittlung

    Im April 2023 entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, wenn die Behörde die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nicht oder nicht vollständig wiedergibt und deshalb die Jahresfrist für den Widerspruch gilt. Die Entscheidung zeigt, dass sich durch elektronische Kommunikationsformen zwischen Verwaltung und Bürgern neue Rechtsprobleme auftun können und dass die Anforderungen an fehlerfreie Rechtsbehelfsbelehrungen steigen.

    15. Juli 2024

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden