Finanzierung und Businessplan
Finanzierung und Businessplan

Für Unternehmer gibt es auch abseits des Tagesgeschäfts viele Herausforderungen. Ob Finanzierungsverhandlung, Businessplan für die Bank, für Ihr neues Projekt, Förderanträge oder Bankenreporting, in all diesen Fragestellungen verschaffen wir Ihnen Luft zum Atmen und entlasten Sie. Denn in diesen Themen sind wir Experten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Methodenset, das wir ständig weiterentwickeln. Aber wir bieten Ihnen noch mehr als das. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über ein belastbares Netzwerk zu Finanzierungs- und Industriepartnern. So kommen Sie mit uns schneller und sicherer zu Ihrem Ziel.

Übrigens – wir setzen auch um, was wir konzipieren. Denn wenn wir für Sie eine integrierte Unternehmensplanung erstellen, dann implementieren wir diese gern als integriertes IT-gestütztes Planungs-, Steuerungs- und Reportingsystem in Ihrem Unternehmen. So können Sie sicher sein, dass unsere Beratung Sie auch wirklich weiterbringt.

Unser Leistungen für Sie

  • Businessplan-Erstellung und Plausibilisierung
  • Erstellung integrierter Planungsrechnungen (aufeinander abgestimmte Plan-GuV, Plan-Bilanzen und Plan-Kapitalflussrechnungen) sowie Planungs- und Steuerungssysteme
  • Erstellung und Implementierung IT-gestützter externer und interner Reportingsysteme
  • Beratung und Strukturierung von Neu-, Anschluss- und Umfinanzierung
  • Fördermittelberatung
  • Finanzierungsberatung

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS)

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Neue Grundsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof äußert Zweifel am sog. Bundesmodell

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts entschieden und damit die Rechte der Grundstückseigentümer gestärkt (BFH, Beschluss vom 27. Mai 2024 – II B 78/23 und II B 79/23). Konkret soll den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet werden, im Einzelfall einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

    15. Juli 2024

    Die Folgen eines unrichtigen Hinweises auf elektronische Widerspruchsübermittlung

    Im April 2023 entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, wenn die Behörde die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nicht oder nicht vollständig wiedergibt und deshalb die Jahresfrist für den Widerspruch gilt. Die Entscheidung zeigt, dass sich durch elektronische Kommunikationsformen zwischen Verwaltung und Bürgern neue Rechtsprobleme auftun können und dass die Anforderungen an fehlerfreie Rechtsbehelfsbelehrungen steigen.

    15. Juli 2024

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden