Ende Juni haben Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ verabschiedet. Nach über sieben Jahren Diskussion steht nun fest, welche Regelungen ab dem 1. Juli 2023 für alle rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts gelten.
Am 22. Juli 2021 ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt 2021 I, 2947 veröffentlicht worden. Damit gibt es nun die seit dem 26. Juni 2021 erwartete Lesefassung.
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