M&A und Due Diligence
M&A und Due Diligence

Wir sind Ihr professioneller Partner für die Begleitung von M&A-Prozessen und bringen langjährige Erfahrung im internationalen Transaktionsumfeld mit.

Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen möchten, begleiten wir Sie auf diesem Weg. Von der Strategiefindung, der Ableitung einer realistischen Wertvorstellung über die Investorenansprache, die Begleitung des Due Diligence-Prozesses und der Verhandlungsphase bis hin zum Abschluss der Transaktion.

Strategische Zukäufe werden auch im Mittelstand immer wichtiger. Gut zu wissen, dass Sie mit uns einen mittelständischen Partner mit umfassender Erfahrung im Bereich Due Diligence haben. Wir nehmen die Zielgesellschaft genau unter die Lupe und zeigen potentielle Risiken und Einflussfaktoren auf Kaufpreis und Kaufvertrag entscheidungsorientiert auf.

Übrigens, sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite wickeln wir den gesamten Transaktionsprozess natürlich auch komplett in englischer Sprache ab und erstellen alle relevanten Ergebnisse und Berichte in Englisch.

Unsere Leistungen für Sie

  • M&A-Prozesse (Kauf/Verkauf)
  • Financial Due Diligence und Commercial Due Diligence
  • Wertindikation
  • Verhandlungsbegleitung und Strukturierung
  • Beratung zur Akquisitionsfinanzierung

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Melanie Friedrich
Melanie Friedrich

Senior Associate, Zertifizierte Beraterin für Restrukturierung und Sanierung (IfUS)

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    Fachnews

    Neue Grundsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof äußert Zweifel am sog. Bundesmodell

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts entschieden und damit die Rechte der Grundstückseigentümer gestärkt (BFH, Beschluss vom 27. Mai 2024 – II B 78/23 und II B 79/23). Konkret soll den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet werden, im Einzelfall einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

    15. Juli 2024

    Die Folgen eines unrichtigen Hinweises auf elektronische Widerspruchsübermittlung

    Im April 2023 entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, wenn die Behörde die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nicht oder nicht vollständig wiedergibt und deshalb die Jahresfrist für den Widerspruch gilt. Die Entscheidung zeigt, dass sich durch elektronische Kommunikationsformen zwischen Verwaltung und Bürgern neue Rechtsprobleme auftun können und dass die Anforderungen an fehlerfreie Rechtsbehelfsbelehrungen steigen.

    15. Juli 2024

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    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

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