Medizin- und Gesundheitsrecht
Medizin- und Gesundheitsrecht

In allen Bereichen des Gesundheitswesens gewinnen Rechtsfragen eine zunehmende Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie dort, wo Sie rechtliche Klarheit für Ihre Projekte brauchen, bei Gestaltungs- und Statusfragen und bei der Durchsetzung von Forderungen. Das Gesundheitsrecht ist gekennzeichnet durch das Zusammenwirken verschiedener Rechtsgebiete, insbesondere des Arbeits- und Steuerrechts sowie Sozialrechts, des Zivil- und Gesellschaftsrechts und des Berufsrechts der Heilberufe. Hinzu kommen steuerliche Aufgabenstellungen, besonders dort, wo gemeinnützige Einrichtungen betroffen sind.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie bei:

  • Erwerb und Veräußerung von Arztpraxen und anderen medizinischen Betrieben
  • Umstrukturierungen, Verschmelzungen oder Ausgliederungen
  • der Gestaltung von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern
  • der gerichtlichen Durchsetzung von Entgelt- und Honorarforderungen
  • arbeitsrechtlichen Fragestellungen, auch unter Berücksichtigung des Beamtenrechts
  • der Verhandlung und Gestaltung von Vereinbarungen mit Krankenkassen
  • der Vertretung gegenüber Ministerien und anderen Behörden, auch im Zusammenwirken mit berufsständischen und wirtschaftlichen Interessenvertretungen

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Claus Ludwig Meyer-Wyk
Claus Ludwig Meyer-Wyk

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht

Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

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    Fachnews

    Neue Grundsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof äußert Zweifel am sog. Bundesmodell

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts entschieden und damit die Rechte der Grundstückseigentümer gestärkt (BFH, Beschluss vom 27. Mai 2024 – II B 78/23 und II B 79/23). Konkret soll den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet werden, im Einzelfall einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

    15. Juli 2024

    Die Folgen eines unrichtigen Hinweises auf elektronische Widerspruchsübermittlung

    Im April 2023 entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, wenn die Behörde die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nicht oder nicht vollständig wiedergibt und deshalb die Jahresfrist für den Widerspruch gilt. Die Entscheidung zeigt, dass sich durch elektronische Kommunikationsformen zwischen Verwaltung und Bürgern neue Rechtsprobleme auftun können und dass die Anforderungen an fehlerfreie Rechtsbehelfsbelehrungen steigen.

    15. Juli 2024

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