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Prüfungen nach Krankenhausfinanzierungsrecht
Der Nachweis einzelner Mittelverwendungen hat durch Testate von Wirtschaftsprüfern und in der Regel im Rahmen der Abschlussprüfung zu erfolgen.
eureos bietet dazu insbesondere folgende Prüfungen an:
KHEntgG / KHG / PEPPV
- Förderung von Hygienefachpersonal
- Bescheinigung zur Aufstellung der Erlöse gem. KHEntgG
- Vermerk zum Ausbildungsbudget gem. KHG
- Bescheinigung zur Aufstellung der Erlöse gem. PEPPV
- Bescheinigung zur Pflegestellenbesetzung gem. KHEntgG
- Bescheinigung zur Verwendung der pauschalen Fördermittel
- Bescheinigung zur Verwendung von Einzelfördermitteln