Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht

Auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts bietet Ihnen unser hochspezialisiertes Team Rechtsberatung und Begleitung rechtsgestaltender Prozesse sowie die gerichtliche Vertretung, insbesondere auf den Gebieten des Kommunal- und Kommunalabgabenrechts sowie des Beamtenrechts.

Unsere Leistungen für Sie

Wir beraten und begleiten Sie:

  • im allgemeinen Kommunalverfassungsrecht
  • bei öffentlichen Förderungen
  • in abgabenrechtlichen Belangen der Wasser-, Abwasser- und Abfallwirtschaft
  • bei Privatisierungs- und Rekommunalisierungsprozessen
  • bei der Gestaltung von Satzungen der Kommunen, Kommunaler Eigenbetriebe und von Zweckverbänden
  • im Verwaltungsvollstreckungsrecht
  • im öffentlichen Dienstrecht bspw. bei der Gestaltung von Ausschreibungen und in Konkurrentenstreitverfahren

Und auch auf diesen Gebieten sind wir für Sie tätig:

  • Recht der Städte und Gemeinden
  • Europäisches Beihilferecht
  • Hochschulrecht

Wir beraten persönlich.

Ihre Ansprechpartner
Stefan Fenzel
Stefan Fenzel

Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Prof. Dr. Ulf Gundlach
Prof. Dr. Ulf Gundlach

Partner, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D.

Nicole Jochheim
Nicole Jochheim

Senior Associate, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fachanwältin für Sozialrecht

Lars Mörchen
Lars Mörchen

Senior Associate, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

    Zur Beantwortung meiner Anfrage aus dem Kontaktformular werden meine Daten erfasst und gespeichert.

    Fachnews

    Neue Grundsteuer auf dem Prüfstand: Der Bundesfinanzhof äußert Zweifel am sog. Bundesmodell

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuerrechts entschieden und damit die Rechte der Grundstückseigentümer gestärkt (BFH, Beschluss vom 27. Mai 2024 – II B 78/23 und II B 79/23). Konkret soll den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet werden, im Einzelfall einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Grundstückswert nachzuweisen.

    15. Juli 2024

    Die Folgen eines unrichtigen Hinweises auf elektronische Widerspruchsübermittlung

    Im April 2023 entschied das Verwaltungsgericht Weimar, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft ist, wenn die Behörde die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nicht oder nicht vollständig wiedergibt und deshalb die Jahresfrist für den Widerspruch gilt. Die Entscheidung zeigt, dass sich durch elektronische Kommunikationsformen zwischen Verwaltung und Bürgern neue Rechtsprobleme auftun können und dass die Anforderungen an fehlerfreie Rechtsbehelfsbelehrungen steigen.

    15. Juli 2024

    eureos Infoservice

    Wir behalten den Überblick für Sie: Mit unserem multidisziplinären Newsletter informieren wir Sie einmal monatlich über aktuelle Fachthemen und senden Ihnen Einladungen zu unseren Fach- und Netzwerkveranstaltungen.

    Jetzt anmelden