Auch 2020 ist Rechtsanwältin Nicole Jochheim, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht, gefragte Expertin für Gemeinden und Verbände. Im Rahmen einer Vortragsreihe in Erfurt, Dresden und Magdeburg gibt sie praktische Tipps zur verwaltungsrechtlichen Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs.
Kostendeckend zu betreibende öffentliche Einrichtungen von Kommunen und kommunalen Verbänden setzen eine Benutzung durch möglichst alle Grundstückseigentümer voraus. Deswegen gibt es seit langem in den Kommunalverfassungen der Bundesländer für zahlreiche öffentliche Einrichtungen einen Anschluss- und Benutzungszwang. Allerdings stoßen die darin verfassten Satzungen nicht bei allen verpflichteten Grundstückseigentümern auf Akzeptanz.
Im Rahmen einer Vortragsreihe am 6. Juli 2020 in Erfurt, 7. Oktober 2020 in Magdeburg und 14. Oktober 2020 in Dresden gibt eureos-Rechtsanwältin Nicole Jochheim praktische Tipps, was Kommunen und Verbände tun können, wenn der Grundstückseigentümer sich trotz zahlreicher Aufforderungen weigert, den Anschluss an das öffentliche Netz vorzunehmen und seine veralteten Grundstücksentwässerungsanlagen weiterhin benutzt.
In den ganztägigen Seminaren werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der letzten Jahre für diese und andere Fragen rechtssichere und praktikable Lösungen gesucht. Dabei werden die in diesem Zusammenhang stehenden juristischen Grundlagen und Grundbegriffe erläutert und – anhand von Beispielfällen – typische Problembereiche behandelt.
Nicole Jochheim ist seit 2014 bei der eureos gmbh steuerberatungsgesellschaft rechtsanwaltsgesellschaft tätig und auf die rechtliche Beratung von Zweckverbänden und Kommunen, insbesondere auf dem Gebiet der Verwaltungsvollstreckung, spezialisiert. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Prozessführung, Beratung und Gutachtenerstellung.
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